Sklaverei: Der “Code Noir” Ludwigs XIV.

Der “monströseste juristische Text der Moderne”

Die Kaffeegeschichte ist eng verknüpft mit der Geschichte des europäischen Sklavenhandels. Er begann in der Karibik. Nachdem sich die französische Kolonie Haiti durch einen Sklavenaufstand, der sich ander französischen Revolution orientierte, selbst befreit hatte, reagierte das Mutterland Frankreich ganz und gar nicht im Sinne der aufgeklärten Menschenrechte. Als drastisches Beispiel sei hier auf den “Code Noir” hingewiesen, der noch bis 1848 in Kraft blieb.

Sklaverei - Code_noir

Die Titelseite des CODE NOIR Ludwig XIV

 

Nachfolgend ein Auszug aus Wikipedia. Die Links im Text führen auf die entsprechende Seite von WIKIPEDIA oder man geht direkt dorthin

Der Code Noir ist ein Dekret, das Frankreichs König Ludwig XIV. 1685 zur Regelung des Umgangs mit den schwarzen Sklaven erließ und welches bis 1848 in Kraft war.
Bevor die einzelnen Artikel das Los der Schwarzen regelten, wurde einleitend bestimmt, dass alle Juden die französischen Kolonien zu

verlassen haben, was aber wegen ihrer dortigen Unentbehrlichkeit 1688 wieder zurückgenommen wurde;[1] mit Ausnahme der römisch-katholischen dürfe keine andere Religion ausgeübt werden, was sich in der Wirklichkeit nur auf die Sklaven bezog, zumal neben den Juden auch auf Protestanten als Sklavenhalter nicht verzichtet werden konnte.[2] Sodann ging es um die Einschränkung der Aktivitäten freier Schwarzer und die Festlegung der Bedingungen für die Sklaverei der Schwarzen, die über den Atlantischen Dreieckshandel ins französischen Kolonialreich u.a. auf die Inseln der Karibik kamen. Schwarze stellten dort die Mehrheit der Bevölkerung.
Der Code Noir ist eines der vielen Gesetze, die auf Jean-Baptiste Colbert zurückgehen, und ist nach seinem Herausgeber von 1987, Louis Sala-Molins, Professor für politische Philosophie an der Sorbonne von 1966 bis 2000, der monströseste juristische Text der Moderne.[3]

Inhalt

Das Gesetz besteht aus 60 Artikeln. Unter anderem wurde 1685 festgelegt:

  • Juden dürfen in den französischen Kolonien nicht wohnen.
  • Sklaven müssen römisch-katholisch getauft sein.
  • Jede Religion, außer der römisch-katholischen, wird verboten.
  • Sklavenhalter müssen römisch-katholisch sein.
  • Nichtkatholische Untertanen dürfen sich nicht in die Religionsausübung katholischer Untertanen einmischen.
  • Alle Untertanen und Sklaven müssen die katholischen Feiertage einhalten.
  • An katholischen Feiertagen dürfen keine Sklavenmärkte abgehalten werden.
  • Nur katholische Trauungen werden anerkannt.
  • Verheiratete freie Männer, die ein Kind mit einer Sklavin haben, werden mit einem Bußgeld belegt, ebenso der Besitzer der Sklavin. Wenn der Mann selbst Besitzer der Sklavin ist, werden ihm Sklavin und Kind weggenommen. Wenn der Mann nicht verheiratet ist, soll er die Sklavin heiraten und so Sklavin und Kind von der Sklaverei befreien.
  • Trauungen unter den Sklaven dürfen nur mit Erlaubnis der Besitzer stattfinden. Sklaven werden nur mit ihrer eigenen Zustimmung verheiratet.
  • Kinder von verheirateten Sklaven sind ebenfalls Sklaven, sie gehören dem Herrn der Mutter.
  • Kinder von einem männlichen Sklaven und einer freien Frau sind frei.
  • Sklaven dürfen keine Waffen tragen, außer mit Erlaubnis ihres Herrn bei der Jagd.
  • Sklaven, die verschiedenen Herren gehören, dürfen sich zu keiner Zeit und unter keinen Umständen versammeln.
  • Sklaven dürfen kein Zuckerrohr verkaufen, auch nicht mit Erlaubnis ihres Herrn.
  • Andere Waren dürfen sie nur mit Erlaubnis ihres Herrn verkaufen.
  • Um kranke Sklaven muss sich der Besitzer kümmern. Besitzer, die das nicht tun, werden mit einem Bußgeld belegt.
  • Sklaven dürfen vor Gericht nicht als Partei auftreten.
  • Ein Sklave, der seinen Herrn, dessen Frau oder Kinder schlägt, wird hingerichtet.
  • Entflohenen Sklaven, die länger als einen Monat verschwunden waren, werden die Ohren abgeschnitten und sie werden gebrandmarkt. Beim zweiten Mal wird ihre Achillessehne durchschnitten und sie werden wieder gebrandmarkt. Beim dritten Mal werden sie hingerichtet.
  • Herren von freigelassenen Sklaven, die Flüchtlingen Unterschlupf gewähren, werden mit einem Bußgeld belegt.
  • Ein Herr, der einen Sklaven fälschlich eines Verbrechens beschuldigt, wird mit einem Bußgeld belegt.
  • Herren dürfen Sklaven in Ketten legen und schlagen, aber sie dürfen sie nicht foltern.
  • Herren, die einen Sklaven töten, werden bestraft.
  • Sklaven können nicht verpfändet werden, beim Tod eines Herrn werden sie gleichmäßig auf die Erben verteilt.
  • Sklaven-Ehepaare und ihre vorpubertären Kinder dürfen nicht separat verkauft werden.
  • Sklavenhalter, die mindestens 20 Jahre alt sind (25 Jahre ohne Erlaubnis ihrer Eltern) können ihre Sklaven freilassen.
  • Freigelassene Sklaven sind französische Untertanen, egal wo sie geboren wurden.
  • Freigelassene Sklaven haben dieselben Rechte wie die französischen Untertanen in den Kolonien.

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